Informationen über Gesundheitsleistungen |
 |
Wir möchten Sie auf dieser Seite über folgende Gesundheitsleistungen informieren. Wenn Sie Behandlungen oder Untersuchungen wünschen, die über das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen (individuelle Gesundheitsleistungen) und bereit sind, die Kosten dafür selbst zu tragen, bieten wir Ihnen die Durchführung an. Sie können gern nach ärztlicher Beratung eine entsprechende Vereinbarung treffen. Medizinisch notwendige Maßnahmen, die weiterhin von der Krankenkassen übernommen werden, bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.
Zu den individuellen Gesundheitsleistungen gehören u.a.:
- Entfernung gutartiger, kosmetisch störender Hautveränderungen wie z.B. von seborrhoischen Warzen, Narben, Keloiden, Naevuszellnaevi (Muttermalen), Lipomen (Fettgewebsgeschwülste), Fibromata pendulantio (sog. Stielwarzen), Xanthelasmen (gelbliche Einlagerungen von Fett in den Augenlidern)
- Verödung von Besenreisern
- Laserbehandlung/Verödung von Teleangiektasien (erweitere Äderchen), Naevi aranei (Sternchenangiome) oder eruptiven Angiomen (Altersblutschwämmchen)
- Behandlung von Hyperhidrose (übermäßiges Schwitzen) und Falten mit Botulinumtoxin; Faltenbehandlung auch mit Kollagen- oder Hyaluronsäure
- Ärztliche Berufseignungsuntersuchung
- Test auf Kosmetika- Unverträglichkeit (ohne Vorliegen eines Ekzems)
- Computergespeicherte Dokumentation von Muttermalen
- Ärztliche Untersuchung außerhalb der kassenärztlichen Pflichten (z.B. für die Schule, für den Kindergarten, Sportvereine, Schwimmunterricht, Reiserücktritt)
Bitte beachten Sie:
Für individuelle Gesundheitsleistungen gibt es in der Regel keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.
|
|
 |
|
 |